User:MargotPinnock

From BrainyCP
Revision as of 07:15, 31 January 2022 by MargotPinnock (talk | contribs) (Created page with "Sind solche Belege nicht mehr da sein oder gehen sie verloren, kann als Ersatz ein Eigenbeleg erstellt werden. Zumeist werden Eigenbelege vom Unternehmer selbst oder von leite...")

(diff) ← Older revision | Latest revision (diff) | Newer revision → (diff)
Jump to: navigation, search

Sind solche Belege nicht mehr da sein oder gehen sie verloren, kann als Ersatz ein Eigenbeleg erstellt werden. Zumeist werden Eigenbelege vom Unternehmer selbst oder von leitenden Angestellten ausgestellt, die hierzu bevollmächtigt sind. Eigenbelege dienen vor dem Finanzamt als Ersatz für Rechnungen oder Quittungen. Hierbei gilt jedoch grundsätzlich jeden Beleg aufzubewahren und zeitnah einen Eigenbeleg zu erstellen. Sie dokumentieren tatsächlich stattgefundene Geschäftsvorgänge und machen diese bei Prüfungen durch die Finanzbehörden, Wirtschaftsprüfer oder die Prüfungswesen als Einnahme oder Ausgabe kenntlich. Nicht untätig sein, wenn Belege fehlen? Das Fehlen von Originalbelegen kann verschiedene Ursachen haben. Der Zahlungsempfänger kann vergessen haben, einen Beleg auszustellen, oder hat für den Empfang von Trinkgeld keine Quittung ausgestellt. Ist keine dritte Person oder kein drittes Unternehmen an der Transaktion beteiligt, wird nicht immer ein Beleg ausgestellt; dazu muss ein Eigenbeleg angefertigt werden, um den Geschäftsvorgang zu dokumentieren. Für außerplanmäßige Abschreibungen wie Verderb, Lagerabbau oder Diebstahl ist die Erstellung eines Eigenbelegs notwendig. Originalbelege können futsch oder vernichtet worden sein. Schließlich hinterlässt kein Dieb eine Quittung. Für die Abrechnung von Reisekosten oder Verpflegungsmehraufwendungen (sprich: Spesen) für einen Unternehmer oder Angestellten liegt nicht immer ein Beleg vor.

My web site ... kassen rollen